DOOGOOD bringt Sie ins Ehrenamt

Ehrenamtsversicherung

Versicherungsschutz für DOOGOODer

Die DOOGOOD-Ehrenamtsplattform ist eine Vermittlungsplattform für ehrenamtliche Helfer. Insofern ist jeder ehrenamtliche Helfer, ob durch DOOGOOD vermittelt oder nicht, gleich gestellt. Eine Änderung der Stellung eines Ehrenämtlers in Bezug auf rechtlichen Belange, Versicherung, Haftung und Ähnliches erfolgt durch die Nutzung der DOOGOOD-Vermittlung nicht.

Konkret bedeutet das für jeden einzelnen DOOGOODer, dass er den gleichen Bestimmungen zur Versicherung unterliegt wie jeder andere ehrenamtliche Helfer in einer sozialen Einrichtung auch.

Ganz allgemein können im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit zwei Sachverhalte auftreten, die eine Versicherung des DOOGOODers notwendig machen:

  • Der DOOGOODer erleidet während seiner Tätigkeit selbst einen Schaden,
  • Der DOOGOODer verursacht während seiner Tätigkeit einen Schaden.

Daher sollten folgende Versicherungen bestehen:

Zur Absicherung der eigenen Schäden sollte der DOOGOODer durch eine Unfallversicherung abgesichert sein.
Zur Absicherung der Schäden, die durch den DOOGOODer verursacht werden, sollte er durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein.

Sowohl eine Unfallversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung können gesetzlich durch ein Bundesland oder eine Berufsgenossenschaft abgeschlossen sein.

Da die Regelungen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Helfern jedoch bundesweit variieren, wird jedem DOOGOODer grundsätzlich geraten, sich vor Ausübung seines Ehrenamts mit dem zuständigen Ansprechpartner der Einrichtung über den konkreten Versicherungsschutz für ihn zu informieren.

Detaillierte Auskunft finden Sie auch in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: „Unfallversichert im freiwilligen Engagement“.
Gern informiert auch das Bürgertelefon zum Thema Unfallversicherung / Ehrenamt unter der Telefonnummer: 01805 / 676711.

...außerdem